Sie sind hier: Startseite » Kranführer » Ladekranführer » Ladekranschein

Ladekranschein Ausbildung

Nur der LKW-Führerschein befähigt nicht
Nur der LKW-Führerschein befähigt nicht zum Führen des Fahrzeugs

Flur-Tec ist ein bundesweiter Aus- und Fortbildungsbetrieb Bau-und Lagerei. Mit Lehrgängen und Trainingsmaßnahmen werden Ihnen Fachdozenten, Meister/Vorarbeiter zur Verfügung gestellt.


Lkw-Ladekrane sind
in allen Bereichen der Wirtschaft zu unentbehrlichen Helfern beim Be- und Entladen von Fahrzeugen geworden. Erst durch ihren Einsatz gestalten sich Transport und Logistik effektiv, wirtschaftlich und personalschonend.

Beim Einsatz der Krane wird jedoch erkennbar, dass Ladekrane vom Kranführer häufig entgegen der Betriebsanleitung des Kranherstellers über die vom Hersteller gesetzten Grenzen hinaus betrieben werden. Ferner wird oft, ohne die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, gearbeitet. Schäden am Transportgut, am Ladekran oder am Trägerfahrzeug und – schlimmer – Personenschäden, sind die Folge.

Die Ursachen hierfür liegen sowohl in menschlich bedingter Fehlbedienung als auch im Nicht-Wissen oder Nicht-Können des Kranführers, resultierend aus oftmals fehlender oder unzureichender Ausbildung und Unterweisung.
Wenn es um das Betreiben von Ladekranen geht, so wird hinsichtlich des Führens von LKW-Ladekranen überwiegend nach dem Muster verfahren:

Wer eine Fahrerlaubnis für das Trägerfahrzeug erworben hat, ist auch befugt und in der Lage, den auf dem Fahrzeug montierten Ladekran zu führen.

Ein gefährlicher Irrtum! Denn der Ladekran ist mehr als eine Montageeinheit aus beweglichen tragenden Kranbauteilen, verbindenden Achsen, Hydraulikzylindern und einem Kranhaken. Daher muss die in der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ BGV D 6 geforderte Unterweisung von den Unternehmern konsequent umgesetzt werden.

Das Fahrzeug ist gleich in Stellung gebracht,
Das Fahrzeug ist gleich in Stellung gebracht, und gleich kann es losgehen ...

Zur Ausbildung:

Nach DGUV V 52 und DGUV G 309-003 (Das sind die BG-Grundsätze: Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern)

Dauer der Ausbildung mit Berufserfahrung
2 Tage

Dauer der Ausbildung ohne Berufserfahrung
3 Tage


Inhalt

Theorie 1,5 Tage

- UVVen sowie Verantwortung
- Ladekrantechnik
- Lastschwerpunkt
- Lastaufnahmeeinrichtungen, Anschlagen von Lasten
- Schriftliche Prüfung

Praktischer Teil
- Vorbereitung des Ladekranes
- Theoretische Unterweisung
- Aufbauten und Hinweise
- Praktische Unterweisung, Übungen
- Wartungsarbeiten
- Abschlusstest

Lehrgangskosten: 280 Euro
Inhouse-Schulung: Auf Anfrage

Das sollte vermieden werden...
Schwerer Unfall durch kippenden Ladekran [202 KB]

Der Absolvent erhält nach erfolgreicher Prüfungen den Ausweis für Lade-Kranführer, eine Urkunde sowie einen FlurTec Zusatz-Ausweis für die jährlichen Unterweisungen BGV A1

Gerne senden wir Ihnen ein Angebot:

HIER KÖNNEN SIE UNS UNVERBINDLICH SCHREIBEN

Füllen Sie bitte eines der von Ihnen gewünschten Felder aus, und drücken anschließend auf absenden.

Gerne senden wir Ihnen ein Angebot

Wenn Sie einen Mitarbeiter für die Basisausbildung anmelden möchten

Eingabe der Firma und des zuständigen Sachbearbeiters

Gerne rufen wir Sie auch persönlich zurück

Eingabe nicht erforderlich, tragen Sie aber bitte im Feld Rückruf ihre Telefonnummer ein

Schreiben Sie uns hier ihr Anliegen

Inhouse-Schulungen für Firmen - Erstausbildung oder jährliche Unterweisung nach BGV A1

Für Firmen: Wieviele Personen benötigen eine Ausbildung

Bevor Sie ihren Arbeitsplatz verlieren oder kurzfristig einen erwarten können (Eingabe des Terminwunsches erforderlich)

Gepflegte Einzelzimmer Halb/Voll-Pension, Bad, Telefon, Fernseher zw. 25-45 Euro pro Übernachtung Vorort

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen